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Sondereigentum

Ihr Alleineigentum in der Wohnanlage. Der Teil einer Eigentumswohnung, der Ihnen allein gehört: die Innenräume der Wohnung und nicht tragende Bestandteile. Alles Tragende oder Gemeinschaftliche ist Gemeinschaftseigentum.

Die Grenze entscheidet, wer zahlt: Innenflächen, nicht tragende Wände, Sanitärobjekte und Innentüren gehören Ihnen; Gebäudehülle, Dach, Fenster (in der Regel), Leitungen bis zum Abzweig und Balkonkonstruktionen sind Gemeinschaftseigentum, das alle Eigentümer finanzieren.

Die Teilungserklärung kann einzelne Kostenlasten (z. B. Fensteraustausch) auf einzelne Eigentümer verlagern: lesen Sie sie, denn „das zahlt die WEG“ stimmt nicht immer.

Häufige Fragen

Was gehört mir allein?

Die Innenräume Ihrer Wohnung und nicht tragende Bestandteile, so wie es die Teilungserklärung festlegt. Fenster, Balkone und tragende Wände sind in aller Regel Gemeinschaftseigentum, auch wenn ausschließlich Sie sie nutzen.

Darf ich innen umbauen, wie ich will?

Innerhalb des Sondereigentums weitgehend ja, solange Sie keine tragenden Teile, keine gemeinschaftlichen Leitungen und nicht das äußere Erscheinungsbild berühren. Sobald Gemeinschaftseigentum betroffen ist, braucht es einen Beschluss der Gemeinschaft.

Warum ist die Abgrenzung so wichtig?

Weil sie entscheidet, wer zahlt. Ein Schaden am Sondereigentum geht auf Ihre Rechnung, ein Schaden am Gemeinschaftseigentum auf die aller Eigentümer. Maßgeblich ist immer die Teilungserklärung, nicht die Lage des Bauteils in Ihrer Wohnung.

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