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WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft)

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Die rechtliche Gemeinschaft aller Wohnungseigentümer eines Gebäudes. Sie beschließt Instandhaltung, Budgets und Regeln mit Mehrheit und wird von einer professionellen Verwaltung (WEG-Verwaltung) geführt.

Wer eine Eigentumswohnung kauft, tritt ihrer WEG bei: Sie zahlen monatlich Hausgeld, stimmen auf der jährlichen Versammlung ab und tragen anteilig die Kosten für Reparaturen am Gemeinschaftseigentum. Der Zustand der Gemeinschaft ist Teil Ihres Vermögenswerts.

Pflichtprogramm vor dem Kauf: die Protokolle der letzten 2–3 Jahre, die Instandhaltungsrücklage, geplante Maßnahmen und jede drohende Sonderumlage. Wir prüfen das mit jedem Kunden: hier verstecken sich die Überraschungen.

Häufige Fragen

Was beschließt die Eigentümerversammlung?

Instandhaltung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Rücklage und die Hausordnung. Als Käufer übernehmen Sie die bereits gefassten Beschlüsse, deshalb gehören die Protokolle der letzten Jahre in die Prüfung vor dem Kauf und nicht danach.

Was sollte ich vor dem Kauf einsehen?

Teilungserklärung, die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen, den aktuellen Wirtschaftsplan und den Stand der Instandhaltungsrücklage. Eine dünne Rücklage bei anstehenden Arbeiten bedeutet eine Sonderumlage kurz nach dem Kauf.

Wofür hafte ich als einzelner Eigentümer?

Für Ihren Anteil an den gemeinschaftlichen Kosten nach der Teilungserklärung. Beschließt die Gemeinschaft eine Sonderumlage, tragen Sie Ihren Anteil auch dann, wenn Sie dagegen gestimmt haben.

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