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Mieteinnahmen versteuern: der Rechner

Wie viel Steuer bleibt auf Ihren Mieteinnahmen wirklich hängen? Kaltmiete, Kosten, Zinsen und Grenzsteuersatz eingeben: Der Rechner setzt die AfA an und zeigt die zu versteuernden Einkünfte und die Steuer, oder Ihre Ersparnis.

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Mieteinnahmen-Steuerrechner
Einkommensteuer auf Vermietung und Verpachtung
Monatliche Kaltmiete€1.300
Nicht umlagefähige Kosten / Monat€80
Darlehenszinsen pro Jahr€11.000
Kaufpreis (für die AfA)€400.000
Gebäudeanteil am Kaufpreis80 %
AfA-Satz (nach Baujahr)
Ihr Grenzsteuersatz42 %
Mieteinnahmen pro Jahr€15.600
Abzüge (Zinsen + Kosten + AfA €9.600)€21.560
Zu versteuernde Mieteinkünfte€-5.960
Steuerersparnis (Jahr)€2.503
Miet-Ergebnis nach Steuern (Jahr)€6.143

Vereinfachtes Ein-Objekt-Modell: ohne Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Einmalkosten; die Tilgung ist nicht absetzbar und nicht Teil des steuerlichen Ergebnisses. Negative Einkünfte verrechnen sich mit Ihrem übrigen Einkommen zum Grenzsteuersatz. Keine Steuerberatung: unsere Partner-Steuerberater arbeiten auch auf Englisch. Illustrative Beispielrechnung: die tatsächlichen Konditionen hängen von Objekt, Profil und Bank ab. Keine Finanz- oder Steuerberatung.

So funktioniert dieser Rechner

Mieteinnahmen werden in Deutschland als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert, einen eigenen Vermieter-Steuersatz gibt es nicht. Zu versteuern ist die Jahreskaltmiete abzüglich der Werbungskosten: Darlehenszinsen, nicht umlagefähige Kosten, Verwaltung, Instandhaltung und die AfA-Gebäudeabschreibung.

Die AfA ist der stille Held der Rechnung: 2 % pro Jahr für Baujahre 1925 bis 2022, 2,5 % davor, 3 % ab Fertigstellung 2023, wahlweise 5 % degressiv für Neubauprojekte mit Beginn 10/2023 bis 09/2029. Immer auf den Gebäudeanteil, nie auf das Grundstück.

In den ersten Jahren übersteigen Zinsen plus AfA die Miete oft: Die Einkünfte werden negativ und verrechnen sich mit Gehalt oder Gewinn zum Grenzsteuersatz. Deshalb kann ein Objekt mit leicht negativem Cashflow vor Steuern nach Steuern komfortabel positiv sein.

Rechenbeispiele

In jedem Beispiel dieselbe Wohnung: gekauft in Leipzig für 400.000 € (Baujahr 2005), 444.280 € inklusive 11,07 % Kaufnebenkosten, Gebäudeanteil 80 %, vermietet für 1.150 € Kaltmiete im Monat, 1.400 € nicht umlagefähige Kosten im Jahr, Darlehen 240.000 € zu 3,97 % (der Zins auf dieser Seite heute).

Ledig, rund 85.000 € brutto, Wohnung vermietet und finanziert

Bei 85.000 € brutto liegt der Grenzsteuersatz eines Ledigen bei 42 Prozent. Das Vermietungsergebnis ist im ersten Jahr negativ, der Verlust senkt die Steuer auf das Gehalt.

Jahreskaltmiete13.800 €
Darlehenszinsen, erstes Jahrminus 9.528 €
Nicht umlagefähige Kostenminus 1.400 €
AfA, 2 Prozent auf den Gebäudeanteilminus 7.108 €
Zu versteuerndes Vermietungsergebnisminus 4.236 €
Steuerwirkung bei 42 ProzentErsparnis von 1.779 €
Ergebnis nach Steuern, erstes Jahr4.651 € (388 € im Monat)

Verheiratet, rund 85.000 € brutto gemeinsam, dieselbe Wohnung

Das Ehegattensplitting senkt den Grenzsteuersatz bei diesem Einkommen auf etwa 32 Prozent. Alles andere bleibt gleich, die Ersparnis ist also kleiner. Den genauen Grenzsteuersatz liefert der Tarif; der Regler oben nimmt jeden Wert.

Zu versteuerndes Vermietungsergebnisminus 4.236 €
Steuerwirkung bei etwa 32 ProzentErsparnis von 1.356 €
Ergebnis nach Steuern, erstes Jahr4.228 € (352 € im Monat)

Eigentümer im Ausland, keine weiteren deutschen Einkünfte

Die Abzüge sind dieselben, aber der Verlust trifft auf kein deutsches Gehalt. Er wird vorgetragen und mit späteren Überschüssen der Wohnung verrechnet (§ 10d EStG). Die Steuer im ersten Jahr ist null, nicht negativ.

Zu versteuerndes Vermietungsergebnisminus 4.236 €
Steuer im ersten Jahr0 €, Verlustvortrag 4.236 €
Ergebnis nach Steuern, erstes Jahr2.872 € (239 € im Monat)

Darlehen getilgt, ledig mit 42 Prozent: was die Miete nach Steuern wert ist

Ohne Zinsen wird das Ergebnis positiv und versteuert. Die AfA läuft über die restliche Nutzungsdauer des Gebäudes weiter.

Zu versteuerndes Vermietungsergebnis5.292 €
Einkommensteuer bei 42 Prozent2.222 €
Miete nach Kosten und Steuern10.178 € im Jahr, 848 € im Monat

Selbst genutzte Wohnung: nichts davon gilt. Es gibt keine Mieteinnahmen und keine Abzüge, ein Darlehen auf das eigene Zuhause wird aus versteuertem Einkommen bedient.

Häufige Fragen

Wie werden Mieteinnahmen versteuert?

Als Teil Ihres Einkommens mit dem persönlichen Steuersatz (14 bis 45 % zzgl. Zuschläge). Versteuert wird das Nettoergebnis nach Abzug von Zinsen, Kosten und AfA, nicht die Bruttomiete.

Was können Vermieter absetzen?

Darlehenszinsen, AfA-Abschreibung, Verwaltung, Instandhaltung, nicht umlagefähiges Hausgeld, Versicherungen, Fahrt- und Beratungskosten. Die Tilgung ist nie absetzbar.

Was passiert bei negativen Mieteinkünften?

Der Verlust verrechnet sich im selben Jahr mit Ihrem übrigen Einkommen und senkt die Gesamtsteuer zum Grenzsteuersatz. Negative Anfangsjahre durch Zinsen und AfA sind üblich und oft gewollt.

Ab wann muss ich Mieteinnahmen versteuern?

Grundsätzlich ab dem ersten Euro über der Steuererklärung. Ob am Ende Steuer anfällt, entscheidet das Nettoergebnis nach Werbungskosten und AfA sowie Ihr übriges Einkommen.

Macht es einen Unterschied, ob ich verheiratet bin?

Nur über den Grenzsteuersatz. Zusammen veranlagte Ehepaare (Splitting) liegen bei gleichem Haushaltseinkommen meist unter dem Grenzsteuersatz eines Ledigen, derselbe Vermietungsverlust spart also weniger Steuer und derselbe Überschuss kostet weniger. Zinsen, Kosten und AfA ändern sich mit dem Familienstand nicht. Tragen Sie Ihren eigenen Grenzsteuersatz im Regler ein.

Was ist, wenn ich selbst in der Wohnung wohne?

Dann gilt nichts von dieser Seite: Es gibt keine Mieteinnahmen, und Zinsen, Kosten und AfA sind bei Eigennutzung nicht absetzbar. Die Ausnahme ist die Zehnjahresfrist beim späteren Verkauf, die Eigennutzung verkürzen kann. Mit der Vermietung beginnen alle Abzüge.

Was ist, wenn ich im Ausland lebe und nur die Wohnung besitze?

Die Abzüge sind dieselben, die Miete wird in Deutschland ab dem ersten Euro Überschuss versteuert, ohne Grundfreibetrag. Ein Verlust lässt sich nicht mit einem ausländischen Gehalt verrechnen; er wird vorgetragen und mit späteren Überschüssen der Wohnung verrechnet. Die Steuerersparnis kommt also später, nicht nie.

Ist das Ergebnis monatlich oder jährlich, vor oder nach Steuern?

Der Rechner rechnet in Jahren: Miete mal zwölf, minus ein Jahr Zinsen, Kosten und AfA, mal Ihr Grenzsteuersatz. Teilen Sie die letzte Zeile durch zwölf für den Monatswert. Die letzte Zeile ist das Ergebnis nach Steuern: Miete minus Zinsen minus Kosten, plus Steuerersparnis oder minus Steuer; die Tilgung steckt nicht darin.

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