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Mietspiegel

Die amtliche Übersicht der Vergleichsmieten. Die kommunale Referenztabelle der ortsüblichen Vergleichsmiete nach Lage, Größe, Baujahr und Qualität. Sie ist der Anker für Mieterhöhungen und die Mietpreisbremse.

Städte über 100.000 Einwohner müssen einen führen; „qualifizierte“ Mietspiegel (statistisch erstellt, § 558d BGB) genießen gesetzliche Vermutungswirkung. Mieterhöhungen im Bestand müssen daran begründet werden und die Kappungsgrenze einhalten.

Investorenblick: Die Lücke zwischen Mietspiegel-Niveau und Marktangebotsmieten zeigt das Aufholpotenzial einer Stadt: große Lücken (z. B. Bochum 6,90 vs. 8,28 €/m², Augsburg 9,80 vs. ca. 15 €/m² Angebotsmiete, 2025/26) bedeuten Luft nach oben für regulierte Bestandsmieten, oder dass die Regulierung bei Neuvermietung hart bindet, wo die Mietpreisbremse gilt.

Häufige Fragen

Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete?

Das Mietniveau, das in der Gemeinde für vergleichbare Wohnungen nach Lage, Größe, Baujahr und Ausstattung gezahlt wird. Der Mietspiegel bildet sie ab und ist damit der Anker sowohl für Mieterhöhungen als auch für die Mietpreisbremse.

Was gilt, wenn es keinen Mietspiegel gibt?

Dann muss die Vergleichsmiete anders belegt werden, etwa über benannte Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten. Für Sie als Vermieter bedeutet das mehr Aufwand und mehr Angriffsfläche, wenn der Mieter der Erhöhung widerspricht.

Wie aktuell muss der Mietspiegel sein?

Den Abstand zwischen zwei Fassungen entscheidet die Gemeinde, und er ist von Ort zu Ort verschieden. Für jede Kalkulation gilt deshalb: Stand und Gemeinde prüfen, statt einen Wert aus einem älteren Dokument zu übernehmen.

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