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Grundbuch

Das amtliche Eigentumsregister. Das amtliche Immobilienregister Deutschlands. Eigentum geht erst mit der Eintragung über, und das Register genießt öffentlichen Glauben: was eingetragen ist, ist rechtlich verlässlich. Deshalb gibt es in Deutschland keine Titelversicherung.

Drei Abteilungen zählen: Abteilung I (Eigentum), Abteilung II (Lasten und Beschränkungen: Wegerechte, Nießbrauch, Vorkaufsrechte, Erbbaurecht), Abteilung III (Grundschulden/Hypotheken). Prüfen Sie vor der Unterschrift immer einen aktuellen Auszug.

Zwischen Beurkundung und endgültiger Eintragung (typischerweise 2–4 Monate) schützt die Auflassungsvormerkung den Käufer: eine Vormerkung, die jede widersprechende Verfügung des Verkäufers blockiert.

Häufige Fragen

Wann gehört mir die Immobilie wirklich?

Mit der Eintragung im Grundbuch, nicht mit der Unterschrift beim Notar. Zwischen Beurkundung und Eintragung liegen typischerweise zwei bis vier Monate. In dieser Zeit schützt Sie die Auflassungsvormerkung vor einer abweichenden Verfügung des Verkäufers.

Was steht in den drei Abteilungen?

Abteilung I nennt die Eigentümer, Abteilung II die Lasten und Beschränkungen wie Wegerechte, Nießbrauch, Vorkaufsrechte und Erbbaurechte, Abteilung III die Grundpfandrechte. Vor jeder Unterschrift gehört ein aktueller Auszug auf den Tisch, nicht einer aus dem Exposé.

Warum gibt es in Deutschland keine Titelversicherung?

Weil das Grundbuch öffentlichen Glauben genießt. Wer im Vertrauen auf den Eintrag erwirbt, wird geschützt. Das Risiko, das eine Titelversicherung in anderen Rechtsordnungen abdeckt, trägt hier das Register selbst.

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